IMI-Standpunkt 2026/054
Heikles Reservegesetz
Ein neues Gesetz verdonnert Absolvent*innen des Neuen Wehrdienstes dauerhaft zum Reservedienst
von: Jürgen Wagner | Veröffentlicht am: 17. August 2026
Der nachfolgende Text aktualisiert den IMI-Standpunkt 2026/031, der sich noch auf den Gesetzesentwurf bezogen hatte.
Über den in diesem Jahr gestarteten Neuen Wehrdienst soll sowohl der geplante Aufwuchs der aktiven Truppe als auch der der Reserve gewährleistet werden. Im Anschluss an den Neuen Wehrdienst mussten die Absolvent*innen nach bisheriger Gesetzeslage über die sogenannte Grundbeorderung der Reserve noch einmal sechs Jahre zur Verfügung stehen. Allerdings war die Teilnahme an Übungen freiwillig und konnte auch von Arbeitgeberseite bisher abgelehnt werden. Da dies aber absehbar nicht ausreichen dürfte, um die anvisierte Zielgröße zu erreichen, wurde bereits länger über eine Verlängerung der Grundbeorderung und eine Abschaffung der doppelten Freiwilligkeit diskutiert, die nun beide Teil des neuen Reservestärkungsgesetzes sind, das am 1. Juli 2026 vom Kabinett verabschiedet wurde.[1]
Freiwilligkeit unter Druck
Um den immensen Personalbedarf zu decken, kommt der Reserve eine zentrale Bedeutung zu. Aus dem Entwurf für eine neue Strategie der Reserve vom April 2026 geht hervor, dass für das Jahr 2033 eine Zielgröße von 200.000 Reservist*innen vorgesehen ist (aktuell sind es rund 60.000). Außerdem soll die Reserve künftig enger in die aktive Truppe integriert werden. Der Entwurf spricht von einer „grundsätzlichen Neuaufstellung“. Man wolle künftig die Bundeswehr „im gesamten Aufgabenspektrum verstärken“ und zwar „bis hin zum Einsatz im hochintensiven Gefecht“.[2]
Vor diesem Hintergrund wurde schon in der Unterrichtung des Wehrbeauftragten vom März dieses Jahres über Pläne für eine faktisch unbefristete Verlängerung der Grundbeorderung berichtet: „Die neue Beorderung soll dann – statt der bisher sechsjährigen Grundbeorderung – grundsätzlich bis zum Ende der Dienstleistungsüberwachung (längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres) erfolgen, was zu einem weiteren Anstieg der Gesamtzahl der Beorderten führen dürfte.“[3]
Und auch die bislang gültige doppelte Freiwilligkeit mit dem Widerspruchsrecht zur Teilnahme an Übungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geriet zusehends unter Druck. Ebenfalls bereits im März meldete sich etwa Thomas Röwekamp (CDU), der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, folgendermaßen zu Wort: „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert. […] Wenn wir die Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit. […] Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.“[4]
Reservistengesetz beendet Freiwilligkeit
Es war also keine große Überraschung, dass im neuen Reservestärkungsgesetz, das vom Kabinett am 1. Juli 2026 beschlossen wurde, sowohl die bisherige zeitliche Befristung wie auch die doppelte Freiwilligkeit beendet werden. Wurden demzufolge sechs bis zwölf Monate Wehrdienst geleistet, „kann eine verpflichtende Heranziehung zu einer Reservedienstleistung bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem sie oder er 45 Jahre alt wird.“ Bei mehr als zwölf Monaten Neuem Wehrdienst (gilt auch für Berufssoldat*innen und Soldat*innen auf Zeit) „kann eine verpflichtende Heranziehung zu einer Reservedienstleistung bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem sie oder er 65 Jahre alt wird“.
Bei einem Dienst unter einem Jahr kann eine Verpflichtung zu Reserveübungen für bis zu drei Wochen erfolgen, bei bis zu vier Jahren sind es vier Wochen, bei bis zu 13 Jahren sechs Wochen und darüber bis zu zwölf Wochen. Um die Aufgabe der Freiwilligkeit für die Arbeitgeberseite zu versüßen, war ebenfalls schon länger über Pläne einer finanziellen Kompensation berichtet worden.[5] Im Referentenentwurf sind nun für Unternehmen unter 250 Beschäftigten pro Arbeitnehmer*in mit mehr als 30 Tagen Reservistendienst „pauschal 500 Euro“ vorgesehen. Angesichts dieser vergleichsweise überschaubaren Kompensation äußerte sich Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger äußerst kritisch: „Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu bringen.“[6]
Blaues Wunder
Spiegel Online fasst die Konsequenzen des Reservistengesetzes folgendermaßen zusammen: „Der damalige Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Reservepflicht vor Jahren beendet, als auch die Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Seitdem waren Reserveübungen für frühere Soldaten und Soldatinnen freiwillig. Sowohl sie selbst als auch die Arbeitgeber konnten ein Veto erheben. Dies würde bei Verabschiedung des Reservestärkungsgesetzes automatisch ungültig.“[7]
Bis auf die Verpflichtung zur Beantwortung des Bundeswehr-Fragebogens und die Musterungspflicht für männliche Jugendliche ist der Neue Wehrdient bislang noch weitgehend freiwillig. Es darf allerdings mit Blick auf die Reserve bezweifelt werden, dass den meisten Jugendlichen klar ist, dass es mit der Freiwilligkeit nicht mehr ganz so weit her ist, wenn sie sich erst einmal für den Wehrdienst entschieden haben.
Im Handelsblatt wird Verteidigungsminister Boris Pistorius mit den Worten zitiert, der Wehrdienst sei zwar freiwillig, wer ihn aber antrete, müsse wissen, „dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus folgt, auch Reserveübungen durchzuführen“. Es sei zwar das Ziel, dass Reservedienstleistende von sinnvollen Übungen profitieren, am Ende zähle jedoch vor allem eins: „Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben. […] Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten“, so Pistorius. Und: „Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.“[8]
Anmerkungen
[1] Das Gesetz kann u.a. hier abgerufen werden: Reservestärkungsgesetz: Einsatzbereite Reserve – abwehrbereite Truppe, bmvg.de, 1.7.2026.
[2] Strategie der Reserve, SLL-011, Version 1.
[3] Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten, Drucksache 21/4200, 3.3.2026.
[4] Militärs fordern Rückkehr zur Reservepflicht, Spiegel Online, 6.3.2025.
[5] Reserve: Ende der Freiwilligkeit (II), IMI-Aktuell 2026/317.
[6] Arbeitgeber im Konkurrenzkampf mit der Bundeswehr, faz.net, 31.5.2026.
[7] Pistorius plant Rückkehr der Reservepflicht, Spiegel Online, 28.5.2026.
[8] Bundeswehr: Pistorius: Reserve „kann nicht auf Freiwilligkeit basieren“, tagesspiegel.de, 29.5.2026.
